Tariflexikon M+E
Alle wichtigen Begriffe der Metall- und Elektroindustrie
ERA
EntgeltrahmenabkommenDas ERA ist das Tarifvertragswerk der deutschen Metall- und Elektroindustrie, eingeführt 2003–2011. Es vereint die früheren getrennten Lohn- und Gehaltstarifverträge in einem einheitlichen System mit Entgeltgruppen EG 1–17 (je nach Region bis EG 14 oder EG 17) und Erfahrungsstufen.
Entgeltgruppe (EG)
EntgeltgruppeDie Eingruppierungsstufe im ERA-System. EG 1 (niedrigste) bis EG 17 (höchste). Die Eingruppierung richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit und deren Anforderungen (Wissen, Denken, Handeln) – nicht allein nach dem Berufsabschluss.
Erfahrungsstufen
EntwicklungsstufenInnerhalb jeder EG gibt es bis zu 6 Stufen (Basis + 5 Entwicklungsstufen), die Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit widerspiegeln. Aufstieg nach mindestens 3 Jahren in der Stufe – führt zu Gehaltssteigerungen von ca. 2–5 % je Schritt.
Eckentgelt (EG 7)
Facharbeiter-EckentgeltDas Monatsbrutto der Eingangsstufe von EG 7 gilt als Referenzgröße im M+E-Tarifvertrag. Viele Sonderzahlungen (T-ZUG B) basieren auf einem Prozentsatz des regionalen EG-7-Wertes.
Flächentarifvertrag
Gilt für alle Betriebe, deren Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband (z. B. Südwestmetall, Metall NRW) sind. Nicht-Mitglieder können Haustarifverträge haben oder ganz ohne Tarifbindung sein.
T-ZUG A
Tarifliches Zusatzgeld A27,5 % des individuellen Monats-Tarifentgelts, einmalig pro Jahr (meist Juli). Wahlrecht: Arbeitnehmer können statt der Zahlung bis zu 8 zusätzliche Urlaubstage wählen. Vollständig steuer- und SV-pflichtig.
T-ZUG B
Tarifliches Zusatzgeld BFester Betrag auf Basis von 26,5 % des EG-7-Eckentgelts der jeweiligen Tarifregion – alle Beschäftigten erhalten denselben Betrag unabhängig von der eigenen EG (soziale Komponente). 2025 ca. 845–952 €, 2026 ca. 871–982 € je Region.
T-Geld
TransformationsgeldAb 2026: 18,4 % des monatlichen Tarifentgelts, einmalig ausgezahlt. Dient der Finanzierung von Qualifizierung und Transformation in der Industrie. Steuer- und SV-pflichtig.
Urlaubsgeld
Tarifliche Sonderzahlung, regional ca. 50–72 % eines Monatsentgelts, meist vor dem Urlaub (Mai–Juli). Basis ist das Monatstarifentgelt ohne Zulagen.
Weihnachtsgeld
Tarifliche Sonderzahlung im November. Höhe abhängig von Betriebszugehörigkeit: z. B. NRW 25 % (< 1 Jahr) bis 55 % (≥ 10 Jahre) des Monatsentgelts.
Leistungszulage
Individueller Leistungsanteil auf das Tarifentgelt, 0–30 %. Der Betriebsdurchschnitt muss mindestens 10 % betragen (ERA-Mindeststandard). Wird durch Zielvereinbarung oder Kennzahlenbeurteilung festgelegt.
Schichtzuschlag
2-Schicht (Früh/Spät): ca. 5 %. 3-Schicht (mit Nacht, rotierend): ca. 10 %. Vollkontinuierlich / Wechselschicht: ca. 15 %. Berechnet auf das monatliche Tarifentgelt. Voll steuerpflichtig.
Rufbereitschaft
Verpflichtung, außerhalb der Arbeitszeit erreichbar zu sein und bei Bedarf kurzfristig zu erscheinen. Die genaue Vergütung wird im Arbeitsvertrag festgelegt.
Überstundenzuschlag
In der M+E-Industrie tariflich 25 % Zuschlag auf den Stundenlohn für geleistete Überstunden. Steuerpflichtig.
Tagespauschale
Verpflegungsmehraufwand14 € pro Tag bei beruflicher Abwesenheit von 8 bis unter 24 Stunden (§ 9 Abs. 4a EStG). 28 € bei ganztägiger Abwesenheit. Vollständig steuerfrei und SV-frei – typisch für Monteure, Servicetechniker, Außendienst. Zahlt der Arbeitgeber freiwillig.
Kilometerpauschale
FahrtkostenerstattungArbeitgeber dürfen Dienstfahrten mit dem privaten PKW bis 0,30 €/km steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 13/16 EStG). Gilt für beruflich veranlasste Fahrten (nicht: täglicher Arbeitsweg). Höhere Beträge sind möglich, aber steuerpflichtig.
Pendlerpauschale
EntfernungspauschaleWerbungskosten-Abzug in der Einkommensteuererklärung für den täglichen Arbeitsweg: 0,30 €/km (ab km 21: 0,38 €/km) für die einfache Strecke × Arbeitstage. Kein direkter Einfluss auf das monatliche Netto, aber auf die Jahressteuerlast.
Rentenversicherung
AN-Anteil: 9,3 % (Gesamtsatz 18,6 %). Einheitlich für alle Beschäftigten bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG 2025: 8.050 €/Monat).
Krankenversicherung
AN-Anteil: 7,3 % allgemeiner Beitrag + halber kassenindividueller Zusatzbeitrag (Ø ca. 0,85 %). Gesamtbeitrag variiert je Krankenkasse. In era-check einstellbar (Standard 1,7 %).
Pflegeversicherung
AN-Anteil seit 01.01.2025: 1,8 % (Gesamtsatz 3,6 %). Kinderlose zahlen zusätzlich 0,6 % allein (kein AG-Anteil), gesamt 2,4 %. Ab 2 Kindern unter 25 Jahren Entlastung möglich.
Arbeitslosenversicherung
AN-Anteil: 1,3 % (Gesamtsatz 2,6 %, 2025 und 2026 unverändert).
Steuerklasse
Klasse 1: ledig/getrennt. Klasse 2: Alleinerziehende. Klasse 3: verheiratet, höheres Einkommen (mit Partner in Kl. 5). Klasse 4: verheiratet, gleiches Einkommen. Klasse 5: verheiratet, niedrigeres Einkommen. Klasse 6: Zweitjob. Entscheidend für die monatliche Lohnsteuer.
Solidaritätszuschlag
5,5 % auf die Lohnsteuer. Seit 2021 nur noch für höhere Einkommen (Freigrenze: Lohnsteuer > ca. 1.511 €/Monat bzw. 18.130 €/Jahr). Bei typischen ERA-Einkommen in Steuerklassen 1–4 nicht fällig.
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