Tariflexikon M+E
Alle wichtigen Begriffe der Metall- und Elektroindustrie
ERA
EntgeltrahmenabkommenDas ERA ist das Tarifvertragswerk der deutschen Metall- und Elektroindustrie, eingeführt 2003–2011. Es vereint die früheren getrennten Lohn- und Gehaltstarifverträge in einem einheitlichen System mit Entgeltgruppen EG 1–17 (je nach Region bis EG 14 oder EG 17) und Erfahrungsstufen.
Entgeltgruppe (EG)
EntgeltgruppeDie Eingruppierungsstufe im ERA-System. EG 1 (niedrigste) bis EG 17 (höchste). Die Eingruppierung richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit und deren Anforderungen (Wissen, Denken, Handeln) – nicht allein nach dem Berufsabschluss.
Erfahrungsstufen
EntwicklungsstufenInnerhalb jeder EG gibt es bis zu 6 Stufen (Basis + 5 Entwicklungsstufen), die Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit widerspiegeln. Aufstieg nach mindestens 3 Jahren in der Stufe – führt zu Gehaltssteigerungen von ca. 2–5 % je Schritt.
Eckentgelt (EG 7)
Facharbeiter-EckentgeltDas Monatsbrutto der Eingangsstufe von EG 7 gilt als Referenzgröße im M+E-Tarifvertrag. Viele Sonderzahlungen (T-ZUG B) basieren auf einem Prozentsatz des regionalen EG-7-Wertes.
Flächentarifvertrag
Gilt für alle Betriebe, deren Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband (z. B. Südwestmetall, Metall NRW) sind. Nicht-Mitglieder können Haustarifverträge haben oder ganz ohne Tarifbindung sein.
T-ZUG A
Tarifliches Zusatzgeld A27,5 % des individuellen Monats-Tarifentgelts, einmalig pro Jahr (meist Juli). Wahlrecht: Arbeitnehmer können statt der Zahlung bis zu 8 zusätzliche Urlaubstage wählen. Vollständig steuer- und SV-pflichtig.
T-ZUG B
Tarifliches Zusatzgeld BFester Betrag auf Basis von 26,5 % des EG-7-Eckentgelts der jeweiligen Tarifregion – alle Beschäftigten erhalten denselben Betrag unabhängig von der eigenen EG (soziale Komponente). 2026 ca. 845–952 € je Region.
T-Geld
TransformationsgeldAb 2026: 18,4 % des monatlichen Tarifentgelts, einmalig ausgezahlt. Dient der Finanzierung von Qualifizierung und Transformation in der Industrie. Steuer- und SV-pflichtig.
Urlaubsgeld
Tarifliche Sonderzahlung, regional ca. 50–72 % eines Monatsentgelts, meist vor dem Urlaub (Mai–Juli). Basis ist das Monatstarifentgelt ohne Zulagen.
Weihnachtsgeld
Tarifliche Sonderzahlung im November. Höhe abhängig von Betriebszugehörigkeit: z. B. NRW 25 % (< 1 Jahr) bis 55 % (≥ 10 Jahre) des Monatsentgelts.
Leistungszulage
Individueller Leistungsanteil auf das Tarifentgelt, 0–30 %. Der Betriebsdurchschnitt muss mindestens 10 % betragen (ERA-Mindeststandard). Wird durch Zielvereinbarung oder Kennzahlenbeurteilung festgelegt.
Schichtzuschlag
2-Schicht (Früh/Spät): ca. 5 %. 3-Schicht (mit Nacht, rotierend): ca. 10 %. Vollkontinuierlich / Wechselschicht: ca. 15 %. Berechnet auf das monatliche Tarifentgelt. Voll steuerpflichtig.
Rufbereitschaft
Verpflichtung, außerhalb der Arbeitszeit erreichbar zu sein und bei Bedarf kurzfristig zu erscheinen. Vergütung meist als Pauschale pro Einsatz (50–400 €). Vollständig steuer- und SV-pflichtig.
Überstundenzuschlag
In der M+E-Industrie tariflich 25 % Zuschlag auf den Stundenlohn für geleistete Überstunden. Steuerpflichtig.
Tagespauschale
Verpflegungsmehraufwand14 € pro Tag bei beruflicher Abwesenheit von 8 bis unter 24 Stunden (§ 9 Abs. 4a EStG). 28 € bei ganztägiger Abwesenheit. Vollständig steuerfrei und SV-frei – typisch für Monteure, Servicetechniker, Außendienst. Zahlt der Arbeitgeber freiwillig.
Kilometerpauschale
FahrtkostenerstattungArbeitgeber dürfen Dienstfahrten mit dem privaten PKW bis 0,30 €/km steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 13/16 EStG). Gilt für beruflich veranlasste Fahrten (nicht: täglicher Arbeitsweg). Höhere Beträge sind möglich, aber steuerpflichtig.
Pendlerpauschale
EntfernungspauschaleWerbungskosten-Abzug in der Einkommensteuererklärung für den täglichen Arbeitsweg: 0,30 €/km (ab km 21: 0,38 €/km) für die einfache Strecke × Arbeitstage. Kein direkter Einfluss auf das monatliche Netto, aber auf die Jahressteuerlast.
Rentenversicherung
AN-Anteil: 9,3 % (Gesamtsatz 18,6 %). Einheitlich für alle Beschäftigten bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG 2025: 8.050 €/Monat).
Krankenversicherung
AN-Anteil: 7,3 % allgemeiner Beitrag + halber kassenindividueller Zusatzbeitrag (Ø ca. 0,85 %). Gesamtbeitrag variiert je Krankenkasse. In era-check einstellbar (Standard 1,7 %).
Pflegeversicherung
AN-Anteil seit 01.01.2025: 1,8 % (Gesamtsatz 3,6 %). Kinderlose zahlen zusätzlich 0,6 % allein (kein AG-Anteil), gesamt 2,4 %. Ab 2 Kindern unter 25 Jahren Entlastung möglich.
Arbeitslosenversicherung
AN-Anteil: 1,3 % (Gesamtsatz 2,6 %, 2025 und 2026 unverändert).
Steuerklasse
Klasse 1: ledig/getrennt. Klasse 2: Alleinerziehende. Klasse 3: verheiratet, höheres Einkommen (mit Partner in Kl. 5). Klasse 4: verheiratet, gleiches Einkommen. Klasse 5: verheiratet, niedrigeres Einkommen. Klasse 6: Zweitjob. Entscheidend für die monatliche Lohnsteuer.
Solidaritätszuschlag
5,5 % auf die Lohnsteuer. Seit 2021 nur noch für höhere Einkommen (Freigrenze: Lohnsteuer > ca. 1.511 €/Monat bzw. 18.130 €/Jahr). Bei typischen ERA-Einkommen in Steuerklassen 1–4 nicht fällig.
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