ERA erklärt
Entgeltrahmenabkommen der Metall- und Elektroindustrie
Was ist ERA?
ERA steht für Entgeltrahmenabkommen. Es ist ein Tarifvertrag, der die Entgeltsysteme in der deutschen Metall- und Elektroindustrie regelt. ERA wurde ab 2003 eingeführt und zwischen 2003 und 2011 in allen Tarifbezirken umgesetzt. Es löste die alten getrennten Lohn- und Gehaltstarifverträge in einem einheitlichen System ab.
Das Besondere an ERA: Es bewertet Funktionen (Anforderungen der Tätigkeit nach Wissen, Denken und Handeln) und nicht mehr nur Tätigkeiten. Dadurch werden Tätigkeiten mit gleichem Wert auch gleich bezahlt – unabhängig davon, ob sie von Männern oder Frauen ausgeübt werden.
Die Entgeltgruppen (EG 1–17)
In ERA gibt es je nach Tarifregion bis zu 17 Entgeltgruppen, die die Wertigkeit einer Funktion beschreiben. Je höher die Gruppe, desto höher das Entgelt. Nicht alle Regionen nutzen alle Gruppen – die Skalen reichen je nach Region von EG 11 (Hessen) bis EG 17 (Baden-Württemberg).
Die Eingruppierung richtet sich ausschließlich nach den Anforderungen der Tätigkeit – nicht nach dem Berufsabschluss.
Das Stufensystem
Innerhalb jeder EG gibt es Grundentgelt und Entwicklungsstufen, die Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit widerspiegeln. Anzahl und Bezeichnung der Stufen variieren je nach Tarifregion und betrieblicher Vereinbarung:
- Basis (Grundentgelt) – Start nach Einarbeitung
- Stufe 1–5 – je nach mind. 3 Jahren, ca. +2–5 % je Schritt
Wartezeiten und genaue Stufenbezeichnungen variieren je nach Tarifregion und betrieblicher Vereinbarung.
Sonderzahlungen im Überblick
Tarifbeschäftigte in der M+E-Industrie erhalten neben dem Monatsgehalt mehrere Sonderzahlungen:
Urlaubsgeld
Mai–JuliRegionaler Betrag, ca. 50–72 % eines Monatstarifentgelts (ohne Zulagen).
Weihnachtsgeld
November25–55 % eines Monatstarifentgelts, staffelt nach Betriebszugehörigkeit. Voll steuerpflichtig.
T-ZUG A
Juli27,5 % des individuellen Monatstarifentgelts, einmalig pro Jahr. Wahlrecht: statt Zahlung bis zu 8 zusätzliche Urlaubstage möglich.
T-ZUG B
jährlichFester Betrag auf Basis von 26,5 % des EG-7-Eckentgelts – alle Beschäftigten erhalten denselben Betrag (soziale Komponente). 2026 ca. 845–952 €, je nach Region.
T-Geld (Transformationsgeld)
ab 2026Neu ab 2026: 18,4 % des monatlichen Tarifentgelts, einmalig ausgezahlt. Dient der Finanzierung von Qualifizierung und Transformation. Voll steuerpflichtig.
Tarifrunde 2025/2026
Ab 1. April 2026 steigen die Entgelte in den meisten Bezirken um 3,1 %. era-check berücksichtigt diese Erhöhung im Jahr-2026-Modus bereits vollständig.
Zusätzlich zur Entgelterhöhung enthält der Abschluss:
- Einführung des Transformationsgeldes (T-Geld, 18,4 % ab 2026)
- Erhöhung der Ausbildungsvergütungen
- Laufzeit: 25 Monate (November 2024 – November 2026)